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News - Forschung und Entwicklung vom 11/25/2013

Patentverein

Mangelhaftes EU-Patent

Patentverein.de warnt vor Schwierigkeiten mit neuem EU-Patent. Das Gemeinschaftspatent berge zwar Chancen, habe aber auch schwerwiegende Mängel mit Risiken für den deutschen Mittelstand.

Bild: MECHATRONIK
  (Bild: MECHATRONIK)

Die Europäische Union (EU) hat durch eine Verordnung das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ (kurz EU-Patent) im Dezember 2012 beschlossen. Ein zuständiges einheitliches Patentgericht soll durch einen Staatsvertrag in Form eines Übereinkommens errichtet werden. Derzeit haben 25 Staaten unterzeichnet. Das EU-Patent würde bedeuten, dass das Schutzrecht für eine Erfindung für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt. Gleichzeitig bliebe aber das System der Bündelpatente auf Basis des Europäischen Patentübereinkommens und die einzelstaatlichen Patentsysteme der Mitgliedstaaten bestehen. Anmelder sollen demnach zwischen dem neuen EU-Patent, dem bestehenden EP-Bündelpatent und der nationalen Anmeldung wählen können – zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Die Organisation Patentverein.de begrüßt, dass ein einheitliches Patentgericht die Möglichkeit haben soll, die Frage der Rechtmäßigkeit des Patents im Verfahren über die Patentverletzung durch Hinzuziehung eines technischen Richters zu prüfen: Bedauerlicherweise sei das Paket aus Verordnung und Übereinkommen aber mit schwerwiegenden Mängeln behaftet. Vor allem fehlten dem Übereinkommen detaillierte Verfahrensregelungen für das zukünftige einheitliche Patentgericht. Insbesondere bleibe ungeregelt, wann das Gericht den Verletzungsprozess zugunsten einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Patenterteilung aussetzen und einen technischen Richter zur Entscheidung hinzuziehen muss. Weiterhin fehle es dem „Patent mit einheitlicher Wirkung“ gerade an dieser einheitlichen Wirkung für die ganze EU, da Spanien und Italien nicht teilnehmen. Auch die Kosten der Anmeldung seien noch nicht abschließend geklärt.

Dr. Heiner Flocke, Vorstandsvorsitzender von Patentverein.de, appelliert: „Der Mittelstand ist jetzt stärker denn je gefordert, für eine zielführende und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des Patentwesens zu kämpfen. Denn nur dann bieten Patente eine echte Chance für die innovativen Unternehmen.“Zum Hintergrund: Das Paket aus Verordnung und Übereinkommen wird erst in Kraft treten, wenn Deutschland, Großbritannien, Frankreich und zehn weitere der teilnehmenden Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Spanien nimmt weder an dem Übereinkommen noch an der Verordnung teil. Italien will an dem Übereinkommen zum Einheitlichen Patentgericht, nicht aber an der Verordnung zum EU-Patent teilhaben. Paris soll Hauptsitz des Einheitlichen Patentgerichts mit Außenstellen in London und München (unter anderem Maschinenbau, Beleuchtung) werden. Die Berufungsinstanz wäre in Luxemburg. (sc)

Folgende Mitglieder von Patentverein.de sind SPS-IPC-Drives-Aussteller und stehen dort für Fragen zum Patentwesen zur Verfügung:

  • Dr. Heiner Flocke, IC-Haus in Halle 6, Stand 426
  • Lothar Kübler, Kübler Group Fritz Kübler in Halle 7A, Stand 502
  • Burkhard Stritzke, Lenord, Bauer & Co. GmbH in Halle 7A, Stand 311
  • www.patentverein.de