Bis zum 31. Januar 2007 war es für Geräte mit einer Stromstärke von weniger als 0,5 A ausreichend, wenn ihre elektrischen Verbindungen einen bestandenen Glühdrahttest mit 550 °C vorweisen konnten. Ab dann wurden die Bestimmungen für die Feuer- und Wärmebeständigkeit von Isolierstoffen jedoch erheblich verschärft und Isolierstoffe in Geräten, deren elektrische Verbindungen einen Strom von mehr als 0,2 A transportieren, müssen seitdem zwei Glühdrahtprüfungen durchlaufen und erfolgreich bestehen. Der genaue Prüfablauf und die Prüfbedingungen sind in der IEC 60335-1 festgehalten. Vorgeschrieben werden die Glühdrahtprüfungen durch die IEC 60695.
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